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Neues Jahr, neue Regeln: Das ändert sich 2026!

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Steigende Versicherungsbeiträge, neue Regeln für Nahrungsergänzungsmittel und die Kennzeichnung von KI-Inhalten. Das Jahr 2026 hält einige Neuerungen für Verbraucher bereit. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Versicherungen: Beiträge steigen weiter

Private Krankenversicherung: Im kommenden Jahr erhöhen zahlreiche private Krankenversicherungen ihre Beiträge deutlich. Viele Versicherte sind bereits zu Jahresbeginn von Erhöhungen betroffen. Wer die höheren Kosten nicht tragen möchte oder kann, hat mehrere Optionen: Ein Tarifwechsel beim selben Anbieter oder eine höhere Selbstbeteiligung können die Beiträge senken. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich.

Auto- und Motorradversicherungen: Auch für Auto- und Motorradversicherungen steigen die Prämien. Ein regelmäßiger Tarif- und Preisvergleich lohnt sich, um Kosten zu sparen. Bei Beitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung. Unabhängig davon ist eine Kündigung zum jeweiligen Vertragsende möglich.

Mehr Transparanz beim Online-Einkauf

Kreditwürdigkeitsprüfung: Strengere EU-Regeln sollen ab November 2026 vor Überschuldung schützen. Künftig gelten umfassendere Kreditwürdigkeitsprüfungen auch für Kleinkredite und kurzfristige Finanzierungen – darunter viele „Buy now, pay later“-Angebote. Gleichzeitig steigen die Informationspflichten für Kreditgeber. Unverständlich bleibt jedoch, warum die Schriftform bei Kreditverträgen entfallen soll.

Pfändungsfreibetrag: Gute Nachrichten für Schuldner*innen: Die Pfändungsfreigrenze wird zum 1. Juli 2026 turnusmäßig angepasst. Der pfändungsfreie Freibetrag steigt voraussichtlich. Die genaue Höhe wird im Frühjahr 2026 bekannt gegeben. Die Anpassung betrifft nicht nur den Grundfreibetrag, sondern auch zusätzliche Freibeträge, etwa bei Unterhaltspflichten.

Online-Einkauf: Ab 19. Juni 2026 müssen Online-Anbieter einen deutlich sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen. So können Verträge im Internet schnell abgeschlossen und ebenso unkompliziert widerrufen werden.

Klare Herkunftsangaben für Honig – Käfighaltung endet

Nahrungsergänzungsmittel: Ab 2026 legt die EU voraussichtlich Höchstmengen für Nährstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln fest. Betroffen sind unter anderem gesundheitlich riskante Selen, Vitamin A, Vitamin D, Eisen und einige Pflanzenstoffe wie Fenchel. Bisher gibt es in Deutschland nur unverbindliche Empfehlungen.

Honig & Konfitüren: Ab dem 14. Juni 2026 gilt die sogenannte Frühstücksrichtlinie für Honig: Die Herkunftsländer müssen klar angegeben werden, unklare Labels wie EU/Nicht-EU entfallen. Darüber hinaus darf die Bezeichnung Marmelade für alle Konfitüren verwendet werden, auch wenn sie nicht aus Zitrusfrüchten hergestellt ist. Auch die Mindestfruchtgehalte steigen deutlich.

Käfighaltung: Mit Jahresbeginn ist die Käfighaltung von Legehennen in Deutschland verboten. Eier aus Käfighaltung dürfen jedoch weiterhin innerhalb der EU produziert, verkauft und verarbeitet werden. Bei rohen Eiern lässt sich die Haltungsform am Erzeugercode erkennen, bei verarbeiteten Produkten wie Nudeln, Mayonnaise oder Feinkostsalaten jedoch nicht.

Bisphenol A: Ab dem 20. Juli 2026 darf der hormonell schädliche Stoff Bisphenol A nicht mehr in Verpackungen oder Gegenständen verwendet werden, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Bestehende Mehrwegbehälter mit Bisphenol A dürfen noch bis Januar 2029 verkauft werden.

PFAS: Ab dem 12. Januar 2026 gelten neue Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) im Trinkwasser. Die sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ werden wegen ihrer wasser-, schutz- und fettabweisenden Eigenschaften in vielen Produkten eingesetzt, bauen sich in Umwelt und menschlichem Körper aber praktisch nicht ab. Einige Länder, etwa Dänemark, setzen noch strengere Grenzwerte. Für bestimmte kurzkettige PFAS gibt es bislang keine festgelegten Limits.

Klimalabel: Wer künftig mit Begriffen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ wirbt, muss dies eindeutig belegen. Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass solche Umweltangaben ab 27. September 2026 messbar, überprüfbar und nachvollziehbar sein müssen. Eigene Siegel ohne klare Kriterien und unabhängige Zertifizierung sind dann nicht mehr erlaubt. Die Richtlinie muss bis 27. März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden

Künstliche Intelligenz: Ab dem 2. August 2026 müssen Inhalte wie Texte, Bilder, Videos oder Audios, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurden, deutlich als solche gekennzeichnet sein. Auch KI-Chatbots fallen darunter.

Fluggastrechte: Die EU plant eine Reform der Fluggastrechteverordnung, die voraussichtlich 2026 in Kraft tritt. Danach sollen Entschädigungen erst bei größeren Verspätungen als bisher gezahlt werden.

Gasspeicherumlage entfällt – Deutschlandticket wird teurer

Strom: 2026 dürften die Netzentgelte dank staatlicher Zuschüsse tendenziell sinken – bundesweit im Durchschnitt um 2,2 Ct/kWh. Je nach Netzgebiet kann es aber auch zu Erhöhungen kommen. Ob die Senkung an die Haushalte weitergegeben wird, entscheidet der Stromanbieter. Gleichzeitig steigt die Stromumlage um 0,35 Ct/kWh (brutto).

Gas: Die Gasspeicherumlage entfällt zum 1. Januar 2026, was Verbraucher*innen etwas entlastet. Die Gasnetzentgelte steigen dagegen in den meisten Netzgebieten um durchschnittlich 0,28 Ct/kWh (brutto).

CO₂-Preis: Der CO₂-Preis für fossile Brennstoffe kann 2026 bis maximal 10 Euro pro Tonne steigen. Heizöl verteuert sich dadurch um bis zu 3,2 Ct/Liter, Erdgas um bis zu 0,24 Ct/kWh, Benzin um bis zu 2,8 Ct/Liter und Diesel um bis zu 3,2 Ct/Liter.

Deutschlandticket: Die Finanzierung des Deutschlandtickets ist bis Ende 2030 gesichert. Ab Januar 2026 steigt der Preis von 58 auf 63 Euro.