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Oberbürgermeister Dirk Hilbert beantwortet wieder Fragen.
Wer hat Fragen an den OB?
Beim der Stadtratssitzung am 13. November können die Dresdner wieder mitreden, und zwar bei der Einwohnerfragestunde. Wer etwas zu aktuellen Themen in der Stadt wissen will, kann vorab seine Fragen per Mail oder Online-Formular einreichen und auch an der Sitzung teilnehmen. Fragen können von Einwohnern oder Vertretern der ortsansässigen Bürgerinitiativen gestellt werden.
Wie kann ich meine Fragen einreichen?
Die Fragen können bis Mittwoch, 29. Oktober 2025, schriftlich beim Oberbürgermeister eingereicht werden:
- per Post an: Stadtverwaltung Dresden, Oberbürgermeister, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
- per E-Mail an: plenum@dresden.de
- im Internet unter: www.dresden.de/einwohnerfragestunde mit Hilfe des Online-Formulars
Wer seine Frage einreicht, wird gebeten, seine Wohnanschrift anzugeben. Damit die Anfrage in der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde öffentlich behandelt werden kann, muss im Betreff oder der Überschrift der Begriff „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde“ stehen.
Welche Fragen dürfen gestellt werden?
Die Einwohneranfrage sollte direkt zu Belangen der Stadt gestellt werden. Nicht zulässig sind Fragen
- zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind,
- zu persönlichen Einzelfällen, die von derselben Einreicherin/demselben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden beantwortet wurden
- die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten
- Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung.
Je Fragesteller kann nur eine Einwohneranfrage mit maximal drei Unterfragen eingereicht werden. Mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen zu stellen, ist nicht möglich. Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt.
Wie bekomme ich mit, ob meine Frage ausgewählt wurde?
Jede/jeder Anfragende erhält einen Eingangsvermerk und wird für die jeweilige Stadtratssitzung eingeladen bzw. über eine ggf. schriftliche Beantwortung informiert.
Während der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde sollen die Fragestellerin/der Fragesteller anwesend sein. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, zwei Nachfragen während der Sitzung zu stellen. Zu den Fragen nimmt der Oberbürgermeister oder ein von ihm Beauftragter mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung in der Sache finden nicht statt.
Fragesteller, die Fraktionen des Stadtrates sowie sonstige Mitglieder des Stadtrates erhalten grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Stadtratssitzung die Antwort auf die Frage sowie evtl. Nachfragen schriftlich. Die Einwohnerfragestunde ist auf 60 Minuten begrenzt.