Pole in Görlitz vom Vorwurf des Autodiebstahls freigesprochen
Im Prozess um einen in Leipzig zugelassenen und in Weißwasser gestohlenen Audi ist gestern der Angeklagte in Görlitz freigesprochen worden. Ein Diebstahl konnte dem 34-jährigen Polen nicht nachgewiesen werden.
Der Angeklagte räumte zwar ein, dass er das gestohlene Auto von einem anderen übernommen hatte und nach Polen bringen sollte, was dem Tatbestand der versuchten Hehlerei entsprochen hätte. Das war aber nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft kann nun ein neues Verfahren aufnehmen und vor Gericht bringen. Bis dann bleibt der Freigesprochene unbehelligt.
In der Regel werden ähnliche Fälle im sogenannten Wahlfeststellungsverfahren vor Gericht gebracht, also Diebstahl oder/ und Hehlerei angeklagt. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte verurteilt wird – entweder für den Autodiebstahl oder die Hehlerei.
Der gestern in Görlitz verhandelte Fall liegt fast dreieinhalb Jahre zurück. Der Fahrer hatte in Weißwasser eine Polizeikontrolle ignoriert. Kurz vor der Landesgrenze bei Jämlitz kam er ins Schleudern. Der Wagen krachte gegen mehrere Bäume. Durch die Wucht fiel ein Baum auf die Straße. Ein Polizeiauto stieß dagegen. Dabei wurde eine Polizistin verletzt.