- Bei dem Unfall mit Beteiligung eines Streifenwagens gab es Verletzte. (Symbolbild)
Polizistin muss sich vorm Landgericht Leipzig verantworten
Am Landgericht Leipzig steht am Montag eine Polizistin (40) vor Gericht. Ein Berufungsprozess: Sie war bereits vom Amtsgericht wegen versuchter Strafvereitelung zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro (50 Tagessätze zu je 90 Euro) verurteilt worden. Dagegen hat die Angeklagte Berufung eingelegt.
Darum geht´s
Hintergrund ist ein Unfall mit Personenschaden bei einer Einsatzfahrt am 20. Januar 2021. Die Beamtin soll den Ablauf der Situation bewusst falsch geschildert haben, um den Fahrer des Streifenwagens zu entlasten. Laut Anklage sei sie Beifahrerin gewesen. Mit Blaulicht sei der Streifenwagen auf der Sommerfelder Straße, Ecke Zweinaundorfer Straße in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt gewesen.
Passiert ist das Ganze bei Dunkelheit gegen 18.30 Uhr. Das Polizeiauto krachte mit einem Transporter zusammen, der Fahrer (51) wurde schwer verletzt. Beide Beamte (30/m, 34/w) erlitten leichte Verletzungen, dazu entstand ein Schaden von geschätzt 35.000 Euro. Die Angeklagte soll „wider besseren Wissens behauptet haben, dass der Führer des Streifenwagens nur mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreutzung eingefahren sei, um diesen im Hinblick auf den Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung zu entlasten“, so ein Sprecher des Landgerichts.
