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  • Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Kai Toepper nach der Urteilsverkündung

Raubüberfall am Berzdorfer See ungesühnt - Hoyerswerdaer war es nicht

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Der Raubüberfall vor fast vier Jahren auf einen Hobbyfotografen am Berzdorfer See bleibt unaufgeklärt. Der Vorwurf gegen einen 24-jährigen Hoyerswerdaer hat sich als haltlos erwiesen. Das Landgericht Görlitz verurteilte heute den Angeklagten, aber nur wegen einer Diebstahlserie, die er in seiner Heimatstadt und der näheren Umgebung begangen hatte. Dafür erhielt  der Angeklagte vier Jahre Gefängnis.

Für den Raub sahen die Richter hingegen keine Anhaltspunkte. Sie glaubten dem Hauptbelastungszeugen, einem Bekannten des Hoyerswerdaers, nicht. Das überfallene Fotograf schloss zu 98 Prozent aus, dass der Angeklagte am Raub beteiligt war. Gegen einen angeblichen Komplizen, der einen Pistolenschuss abgegeben hatte, um den Fotografen einzuschüchtern, waren die Ermittlungen noch vor dem Prozess eingestellt worden.

Der Angeklagte bestritt den Raubvorwurf. Ein Bekannter von ihm sei auf die Belohnung aus gewesen, die für Hinweise, die zum Täter führen, in Aussicht gestellt worden war. Der Fall lief damals im „Aktzeichen xy“ und „Kripo live“. Die Phantomzeichnungen hätte dem Hoyerswerdaer geähnelt.

Dagegen gestand er sieben der acht Diebstähle in Hoyerswerda und Umgebung .Geklaut hatte er, um über die Runden zu kommen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. „Ich lebte damals auf der Straße, durfte nicht mehr bei Mutti wohnen,  brauchte Geld zum Leben, für Drogen und die Spielothek.“ In Knappenrode brach er in eine Gaststätte ein, nahm eine Fotokamera und Bargeld mit. Von einem auf einem Parkplatz in Hoyerswerda abgestellten Auto riss er ein Fahrrad aus der Verankerung. Im Bauhof Lohsa erspähte er einen Rasentraktor. Aber damit konnte er nichts anfangen. Der Angeklagte drehte eine Rund und ließ das Fahrzeug stehen. Nach dem Einbruch in einem Bauwagen war er mit seiner Kraft am Ende. Er schlief mit seiner Beute ein. Polizisten weckten ihn.

Das Urteil ist schon heute rechtskräftig geworden. Der Angeklagte nahm den Schuldspruch an. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.

Audio:

Verteidiger Kai Toepper zum eingestellten Raubvorwurf