Rechtswidrig! Görlitzer Kreistagsbeschluss muss aufgehoben werden
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Schlappe für den Kreistag Görlitz. Der Beschluss zum Werbeverbot der Bundeswehr ist rechtswidrig. Das Landesdirektion ordnete die Aufhebung an. Begründung: Der Militärdienst sei Sache der Bundeswehr und falle nicht in die Zuständigkeit der Kommunen. Zudem verletze ein Werbeverbot die grundsätzlich wirtschaftspolitische Neutralität des Staates sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die Fraktion BSW/Freie Wähler Zittau hatte den Verzicht für Militärdienst und Rüstungsprodukte gefordert. Zweimal fasste der Kreistag mit Mehrheit den Beschluss. Zweimal ging Landrat Stephan Meyer in Widerspruch. Möglich ist nun noch eine gerichtliche Überprüfung.
