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Justizvollzugsanstalt am Hammerweg in Dresden
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Justizministerin und Juristin Constanze Geiert hebt die Weihnachtsamnestie auf
Keine Weihnachtsamnestie mehr in Sachsen
In Sachsen wird es fortan keine Weihnachtsamnestie für Strafgefangene mehr geben. Der Freistaat verzichtet damit eine vorzeitige Entlassung kurz vor dem Fest. „Strafe ist keine Frage des Kalenders, sondern der Gerechtigkeit. Wer Unrecht begangen hat, muss dafür einstehen – unabhängig davon, zu welcher Jahreszeit die Strafvollstreckung erfolgt“, sagte Justizministerin Constanze Geiert (CDU) nach der Kabinettssitzung in Dresden.
Die 2020 eingeführte Praxis habe zu einer Bevorzugung geführt, die sich in einem modernen Rechtsstaat mit dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Gefangenen nur schwer rechtfertigen ließe. Mit der Abschaffung der Weihnachtsamnestie setze man daher ein klares Zeichen für Gleichbehandlung, Konsequenz und Verlässlichkeit im Bereich der Strafvollstreckung.
Aufwendige Prüfverfahren
Damit sollen auch Gerichte und Staatsanwaltschaften entlastet werden, die die frühzeitige Entlassung von Straftäterinnen und Straftätern bisher immerim Einzelfall prüfen mussten. In mehreren Bundesländern werden bestimmte Strafgefangene, deren Entlassungstermin in die Weihnachtszeit fällt, bis zu mehrere Wochen früher entlassen. Sachsen hatte seit der Einführung der Weihnachtsamnestie vor fünf Jahren 203 Gefangene so frühzeitig entlassen. Allerdings gab es nie eine Amnestie für Verurteilte mit mehr als zwei Jahre Freiheitsenzug oder auch verurteilte Sexualdelikte.
Weihnachten in Freiheit trotzdem möglich
Geiert verwies darauf, dass es nach dem sächsischen Strafvollzugsgesetz auch weiterhin möglich ist, das Fest in Freiheit zu feiern. Dafür muss der angeberaumte Entlassungstermin zwischen dem 22. Dezember und 2. Januar liegen. Dann wäre eine Entlassung am letzten Werktag vor dem 22. Dezember weiterhin möglich. Zudem würden Justizvollzugsanstalten von Lockerungen - etwa unbegleitetem Ausgang - über die Festtage Gebrauch machen.