Sachsen verlängert Corona-Regeln bis 2. April
Sachsen verlängert seine derzeit gültige Corona-Schutzmaßnahmen fast unverändert bis zum 2. April. Das hat das Kabinett beschlossen. Neu ist, dass es keine Kontaktbeschränkungen mehr im privaten Bereich gibt. Bei Veranstaltungen gilt innen und außen die 3G-Regel.
Im Innenbereich muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden, es sei denn, der Mindestabstand wird eingehalten. In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens fällt die Pflicht zur Kontakterfassung weg. Auch bei Versammlungen gibt es keine Beschränkungen mehr.
Die 3G-Regel gilt weiterhin unter anderem für Eheschließungen und Beerdigungen in Innenräumen, bei körpernahen Dienstleistungen, der Gastronomie, Messen sowie in Hotels. Ebenso unterliegen Clubs, Diskotheken und Bars mit Tanzfläche unverändert der 2Gplus-Regel. Gleiches gilt für die Prostitution. Die neue Verordnung tritt bereits am Freitag in Kraft.