++ EIL ++
  • Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Arndt Holzhauser
  • Ende der halsbrecherischen Schleuserfahrt am 27. Februar dieses Jahres in einer archäologischen Ausgrabungsstätte auf dem Bischofswerdaer Altmarkt
  • Polizisten führen den Schleuser ab.

Schleuser in der Grube - Prozess in Görlitz

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Für eine Schleusertour mit halsbrecherischer Verfolgungsjagd muss sich seit heute ein 22-jähriger Syrer vor dem Amtsgericht Görlitz verantworten. Der Angeklagte  war mit sieben Migranten, die er in der Slowakei aufgelesen hatte, über Polen nach Deutschland eingereist. Er raste mit bis zu 190 Kilometer pro Stunde über die A4. Bei Salzenforst setzte er die Flüchtlinge ab – darunter waren eine schwangere Frau und ein zwei Jahre altes Kind. Auf der Flucht vor der Polizei drängelte er sich zwischen zwei Lkw hindurch, wechselte mehrmals die Fahrspuren, überholte trotz Gegenverkehr.

In Bischofswerda rammte er einen Streifenwagen. Ein Polizist feuerte zwei Schüsse auf das Auto. Der Schleuser gab weiter Gas, raste über einen Nagelgurt. Auf dem Bischofswerdaer Altmarkt krachte er in eine Grube, in eine archäologische Ausgrabungsstätte. Nach kurzer Flucht zu Fuß wurde er in einem Hinterhof gestellt.

Der Angeklagte räumte die Schleusung ein. „Mir wurde während der Fahrt bewusst, dass es illegal war.“  Den Auftrag dafür hatte er von einem Mann in Serbien bekommen. Er sollte die Migranten zunächst in der Nähe von Dresden absetzen, dann aber nach Belgien bringen. Als Lohn war ihm die kostenlose Schleusung seines 16-jährigen Bruders von der Türkei nach Österreich versprochen worden. Zugleich versuchte er, seine rücksichtslose Flucht zu rechtfertigen. Er habe Angst vor der Polizei – „eine Phobie“. In Griechenland und in Ungarn sei er angeblich gefoltert worden. In Österreich -  seinem letzten Aufenthaltsort – habe er vier Monate unschuldig im Gefängnis gesessen. Auf den Einwurf der Staatsanwältin, dass er dort einschlägig verurteilt worden sei, antwortete er: „Ich war noch jung und dumm und habe etwas gestanden, was ich nicht gemacht habe.“

Der Prozess wird  fortgesetzt.