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Schloss Proschwitz wehrt sich gegen Missbrauch durch AfD

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Schloss Proschwitz bei Meißen wehrt sich gegen Missbrauch und Vereinnahmung durch die AfD. Im aktuellen Wahlkampf um den Oberbürgermeister-Posten im Meißener Rathaus habe die AfD Foto- und Filmmaterial für ihre Wahlwerbespots auf dem Schlossareal aufgenommen - allerdings ohne Foto- oder Drehgenehmigung. Das will Schlossbesitzer Georg Prinz zur Lippe nicht dulden.

Eigentümer verlangen Entfernung der Aufnahmen aus dem Netz

„Wir erwarten eine Entschuldigung der AfD für das mehrfache Verletzen der Hausregeln zum Fotografieren und Filmen auf unserem Grundstück. Wir fordern und erwarten, dass die widerrechtlich auf unserem Proschwitzer Anwesen aufgenommenen Fotos sowie die irreführenden Begleittexte und bewegten Bilder zügig aus dem Netz und den sozialen Medien genommen werden“, hieß es. Proschwitz sei ein Ort des Genusses und der Kultur, ein weltoffenes, international renommiertes Weingut mit einer internationalen Belegschaft. Man lasse nicht zu, dass es für parteipolitische Zwecke missbraucht wird.

Nach Angaben der Eigentümer hatte eine Meißener Stadträtin mit einem Redakteur des rechtsextremen Magazins „Compact“ den öffentlich zugänglichen Park von Schloss Proschwitz besucht und Fotos davon auf Facebook und Instagram gepostet. Im Begleittext werde der Eindruck erweckt, die Fotos seien mit Wissen und Billigung oder gar auf Einladung der Schlosseigentümer aufgenommen wurden. „Festzuhalten ist: Wir waren nicht informiert über diesen Besuch der AfD-Stadträtin und des 'Compact'-Redakteurs. Wir hätten auch nie eine Genehmigung für diese Fotos erteilt.“

Auch Aufnahmen in Wahlwerbespot ohne Genehmigung gedreht

Seit dieser Woche kursiere zudem noch ein Wahlwerbe-Video der „Compact“-Redaktion im Netz, in dem es um den AfD-Kandidaten zur Meißener Oberbürgermeisterwahl am 7. September geht, hieß es weiter. „In dem Film finden sich gleich mehrere Sequenzen, die ohne Genehmigung und ohne unser Wissen auf unserem Anwesen gedreht wurden. Eine Szene spielt in der Vinothek, hier wurde eindeutig mit verdeckter Kamera gefilmt.“ Zudem seien Porträtfotos der Besitzer eingeblendet. 

Schlossbesitzer schließen juristische Schritte nicht aus

Den Eigentümern zufolge ist auf gut einsehbaren Schildern formuliert, dass für alle Fotos und Bewegtbilder, die nicht für private Zwecke aufgenommen werden, eine Genehmigung beantragt werden muss. Man behalte sich die Prüfung juristischer Schritte vor. 

Audio:

Alexandra Prinzessin zur Lippe über Schloss Proschwitz als Ort der Kultur und des Genusses, der nicht für politische Zwecke missbraucht werden soll.
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Georg Prinz zur Lippe schließt juristische Konsequenzen nicht aus.