- Der Angeklagte im Gerichtssaal des Landgerichts Chemnitz. Nach dem gewaltsamen Tod einer 91-Jährigen in einem Pflegeheim in Bernsdorf ordnete das Gericht die Unterbringung des früheren Pflegers in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Seniorin in Chemnitzer Pflegeheim erdrosselt: Psychiatrie
in früherer Pfleger muss nach dem gewaltsamen Tod einer 91-Jährigen in einem Chemnitzer Pflegeheim dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus. Das hat das Landgericht Chemnitz heute entschieden.
Gericht sieht Tat als erwiesen an
Nach Überzeugung des Gerichts hat der 23-Jährige die Seniorin am 18. Januar in einer Pflegeeinrichtung an der Zschopauer Straße im Stadtteil Bernsdorf erdrosselt. Der Prozess lief als Sicherungsverfahren, weil Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten bestanden.
Laut einer Gerichtssprecherin leidet der Mann an Schizophrenie und war zur Tatzeit schuldunfähig. Deshalb verhängte das Gericht keine Haftstrafe, sondern ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Ein mögliches Motiv nannte das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
