- Symbolbild / KI-generiert via Google Gemini für ANTENNE SACHSEN
So erleichtert Dresden Pflegediensten das Parken
Die Parkplatzsuche erschwert vielen ambulanten Pflegediensten in Dresden die Hausbesuche. Deshalb kommt die Stadt jetzt den Firmen entgegen.
Die Fahrzeuge der Pflegedienste erhalten ab sofort eine Ausnahmegenehmigung: sie dürfen am Einsatzort eine Stunde kostenlos parken. Das gilt dort, wo Parkscheinautomaten stehen, in Bewohnerparkzonen und auf verkehrsberuhigten Flächen. Das soll den Pflegediensten die Hausbesuche erleichtern.
Ganz so einfach wie auf dem Bild ist es allerdings nicht. Die Genehmigung muss im Rathaus beantragt werden. Dafür kassiert die Verwaltung eine Gebühr zwischen 85 und 170 Euro pro Fahrzeug.
Ausnahmegenehmigung beantragen
Pflegedienste, die erstmals eine Ausnahmegenehmigung beantragen möchten, können den Antrag beim Straßen- und Tiefbauamt stellen. Für jedes Fahrzeug ist ein eigener Antrag erforderlich. Beizufügen ist eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Der Bedarf für die Parkerleichterungen muss begründet werden. Die Inanspruchnahme ist ausschließlich im Rahmen der regelmäßigen und fortlaufenden medizinischen und pflegerischen Versorgung von Patienten vor Ort zulässig.
Die Genehmigung kann für zwölf oder 24 Monate erteilt werden. Die Gebühren für die Ausnahmegenehmigung betragen je nachdem 85 Euro oder 170 Euro pro Fahrzeug. Das Antragsformular, Kontaktdaten und weitere Informationen finden Pflegeanbieter unter www.dresden.de/parkerleichterungen-sozialdienstleister.
