- Durchgesetzt werden soll das Verbot von Mitarbeitern der DB-Sicherheit. Sie patrouillieren mit Streifen rund um die Uhr durch den Leipziger Hauptbahnhof.
- Stephan John, Leiter der DB-Sicherheit im Regionalbereich Südost (li.) und Christian Schulz, Leiter vom Bahnhofmanagement Leipzig mit der geänderten Hausordnung, bei der ein Absatz hinzugefügt wurde.
- Christian Schulz vom Bahnhofmanagement Leipzig zeigt den neuen Absatz in der Hausordnung.
- Mit den Aushängen wird auf das neue Alkoholverbot hingewiesen, was ab 15. Oktober 2026 gilt.
- Eine Streife der DB Sicherheit auf Patroillle im Leipziger Hauptbahnhof.
So will die Bahn das neue Alkoholverbot am Leipziger Hauptbahnhof umsetzen
Ein Drogenverbot gibt es schon lange im Leipziger Hauptbahnhof. Ab 15. Oktober (Donnerstag) kommt jetzt auch noch ein Alkoholverbot dazu, so wie auf allen mehr als 5000 Bahnhöfen in ganz Deutschland. Mitarbeiter der DB Sicherheit (interner Sicherheitsdienstleister der Deutschen Bahn) haben am Dienstagvormittag an Gleis 12 erklärt, wie das Ganze praktisch umgesetzt werden soll. Eigentlich sollte das an Gleis 11 passieren. Weil dort aber um die Ecke ein unbekanntes Gepäckstück stand, wurde der offizielle Erläuterungstermin 10 Meter weiter verlegt, vor Gleis 12.
Wir haben die wichtigsten Dinge nachgefragt und zusammengefasst:
Warum überhaupt jetzt ein Alkoholverbot, obwohl es schon ein Drogenverbot gibt?
Gesellschaftlich werde das Thema stark getrennt, heißt es auf Nachfrage. „Also Drogen und Alkohol sind im gesellschaftlichen Konsens zwei getrennte Dinge“, erklärt Stephan John, Leiter der DB-Sicherheit im Regionalbereich Südost. So werde das jedenfalls wahrgenommen. Und deswegen seien Drogen schon länger verboten und Alkohol erst jetzt. „Aufgrund auch der positiven Erfahrungen mit dem Verbot von anderen Bahnhöfen“. In insgesamt 40 hatte die Deutsche Bahn das zuletzt getestet, unter anderem im Hamburger Hauptbahnhof.
Dabei sei nicht nur die Zahl der Gewaltdelikte zurückgegangen, sondern auch das Müllaufkommen. Die Erfahrung zeige laut John: „Alkohol ist fast immer der Ausgangspunkt von Konfrontationen, Pöbeleien etc.“ Dementsprechend mache es auch Sinn, den Alkoholkonsum auf Bahnhöfen nun endlich zu verbieten. Laut Umfragen würden sich das auch etwa 80 Prozent der Reisenden wünschen.
Wo genau gilt das neue Alkoholverbot?
Umgesetzt wird es im Rahmen der Hausordnung. Dort wurde auch ein entsprechender Absatz hinzugefügt. Die Bahn-Mitarbeiter zeigen den neuen Absatz stolz vor. In den letzten Tagen seien bereits unzählige Hinweis-Plakate aufgehängt worden, die auf das neue Verbot hinweisen. Es gelte in allen Bereichen und Empfangsgebäuden, die der Deutschen Bahn gehören. Und natürlich auch in den Promenaden Leipzig. Man habe hier überall die gleiche Hausordnung, hieß es.
Das Gelände der Deutschen Bahn endet übrigens nicht genau an den Türen der Bahnhöfe, sondern an den sogenannten Abtropf-Kanten. Also an der Dachkante. Dort wo das Dach endet, muss man sich eine senkrechte Linie nach unten denken und bis dahin gilt dann das Verbot. In Zusammenarbeit mit dem städtischen Ordnungsdienst und der Polizei sollen die Grenzen aber fließend sein, damit auch auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofes eingegriffen werden kann - mit den gemeinsamen, sogenannten Quadro-Streifen.
Was genau ist verboten?
In Lokalen auf den Bahnhöfen bleibe der Konsum weiter erlaubt. Außerhalb dürfen nun keine offenen, alkoholischen Getränke mehr mit sich geführt werden. Verschlossen in einer Tasche ist erlaubt. Auch das Betreten von Bahnhofsgebäuden in stark alkoholisiertem Zustand ist verboten, das war es aber bisher schon. Auch hier können DB-Mitarbeiter vom Hausrecht Gebrauch machen.
Was genau passiert bei Verstößen?
Als Erstes soll es einen freundlichen Hinweis geben, das bitte einzustellen. Und wenn man trotzdem weitertrinken möchte, möge man doch bitte den Bahnhof verlassen. Wenn der Hinweis nicht fruchtet, wird nach der ersten Ermahnung ein Hausverbot ausgesprochen und dieses von den Security-Mitarbeitern der DB Sicherheit umgesetzt. Es werde im Übrigen auch schriftlich ausgestellt.
Wird man dann wieder im Hauptbahnhof angetroffen, ist das Hausfriedensbruch. Eine Straftat, bei der Anzeige erstattet und die (Bundes)Polizei hinzugezogen wird. Die wird auch um Hilfe bei der Personalienfeststellung gebeten, wenn sich Trinker weigern, ihre Daten freiwillig rauszugeben - zum Beispiel für die Ausstellung des Hausverbotes. Hausverbote werden bis zu einer Dauer von maximal zwei Jahren ausgesprochen.
Was ist, wenn Hunderte Fußballfans kommen, die am Bahnhof Alkohol trinken?
In solchen Fällen werde man sich mit der Bundespolizei abstimmen, ob man eingreifen kann oder nicht. Erstmals getestet wird es voraussichtlich am kommenden Wochenende. Bei mehr als 100 Fans mit Alkohol könne eine Streife der DB Sicherheit natürlich wenig ausrichten. Doch das Alkohol-Verbot gelte grundsätzlich natürlich auch für Fußballfans, die in größerer Zahl reisen.





