Soforthilfe für Tourismus nach Waldbrand in der Sächsischen Schweiz
Die Tourismusbetriebe in der Sächsischen Schweiz, die durch den verheerenden Waldbrand finanziellen Schaden genommen haben, werden mit einem Soforthilfe-Programm unterstützt. Rund zwei Millionen Euro stellt die Landesregierung dafür bereit. Das hat am Dienstag das Kabinett in Dresden beschlossen.
Konkret unterstützt werden Beherbergungs- und Gastronomieunternehmen sowie sonstige touristische Dienstleister in den Gemeinden Bad Schandau, Gohrisch, Hohnstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Rathen, Rathmannsdorf, Rheinhardtsdorf-Schöna, Sebnitz, Stolpen, Struppen und Wehlen.
Die Soforthilfe beträgt je betroffenes Unternehmen insgesamt grundsätzlich bis zu 5.000 Euro für den Monat August. Abweichend davon beträgt die Leistung je betroffenes Unternehmen in den vom Waldbetretungsverbot sowie den Einsätzen der Hilfskräfte länger betroffenen Gemeinden Bad Schandau und Sebnitz für den Monat August bis zu 10.000 Euro und zusätzlich für den September bis zu 7.500 Euro.
Für betroffene Unternehmen in Bad Schandau und Sebnitz, die mindestens 30 Beschäftigte haben oder die mindestens drei Betriebsstätten und davon mindestens eine in Bad Schandau oder Sebnitz betreiben, beträgt die Leistung für August bis zu 20.000 Euro und für September 2022 bis zu 15.000 Euro.
Die Leistungen sind auf 80 Prozent des Umsatzrückgangs im Vergleichsmonat des Jahres 2019 begrenzt. Wesentliche Voraussetzungen für die Soforthilfe sind ein Umsatzrückgang in den Monaten August und September 2022 jeweils um mindestens 35 Prozent im Vergleich zu 2019 sowie ein Liquiditätsbedarf, der aus unabweisbaren Einnahmeausfällen entstanden ist.
Das Antragsverfahren und die Auszahlung des Hilfsprogramms wird über das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erfolgen.
