- Ein bisschen zu viel für ein Kaffeekränzchen
Sohland/Spree: Autofahrer mit 720 Kilogramm Kaffee gestoppt.
Bundespolizisten haben in Sohland/Spree einen Autofahrer mit 720 Kilogramm Kaffee gestoppt. Die 1.440 Päckchen befanden sich auf zwei Paletten auf seinem Anhänger. Der Mann aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz gab laut Bundespolizei an, den Kaffee in einem grenznahen Supermarkt in Tschechien für gastronomische Zwecke erworben zu haben.
Der Zoll hat den Fall übernommen. Ein Sprecher teilte uns heute Nachmittag mit, dass der Beteiligte vor Ort die entstandenen Abgaben in Höhe von rund 1.600 Euro entrichtet habe. Die Ware wurde nicht sichergestellt.
Hintergrund:
Verbrauchsteuerpflichtige Genussmittel befinden sich grundsätzlich dann im steuerrechtlich freien Verkehr eines anderen EU-Mitgliedstaats, wenn sie in diesem Mitgliedstaat versteuert wurden oder aufgrund einer Steuerbefreiung in den freien Verkehr überführt werden.
Werden Genussmittel des steuerrechtlich freien Verkehrs eines Mitgliedstaats allerdings zu gewerblichen Zwecken (z.B. Handel im Steuergebiet) bezogen, so gilt das sogenannte „Bestimmungslandprinzip“, das heißt, die jeweilige Verbrauchsteuer wird in dem Mitgliedstaat erhoben, in dem die Ware verbraucht wird.
