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Strafbefehl gegen Dresdnerin wegen illegaler Hundezucht

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Nach umfangreichen Ermittlungen haben Amtstierärzte aus Dresden und Pirna einen Fall von illegaler Hundezucht aufgedeckt. Die Ermittlungen richten sich laut Staatsanwaltschaft gegen eine 39-Jährige Deutsche.

Die Dresdnerin hatte in einer Wohnung in Glashütte ohne Erlaubnis verschiedene Hunderassen gezüchtet, um sie später zu verkaufen. Bei einer Durchsuchung wurden 31 Hunde festgestellt, die unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten wurden. Die Tiere waren unter anderem unterernährt, hatten verschmutztes Trinkwasser und fast keinen Auslauf. Hierdurch litten die Hunde unter länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen, was die Beschuldigte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.

Einigen Hunden soll die Beschuldigte über mehrere Stunden einen Maulkorb oder eine Maulschlinge angelegt haben, um das Bellen zu unterbinden. Alle Hunde befanden sich in einem schlechten Pflegezustand und litten teilweise an verschiedenen Erkrankungen, die durch die schlechten Haltungsbedingungen verursacht oder zumindest begünstigt worden waren.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dippoldiswalde beantragt, gegen die Beschuldigte im Strafbefehlswege eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu verhängen und deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat darüber hinaus beantragt, der Beschuldigten für die Dauer von drei Jahren das Halten, Betreuen, den Handel sowie den sonstigen berufsmäßigen Umgang mit Tieren jeder Art zu verbieten.