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Strafverfahren gegen Zittauer Bauunternehmer eingestellt

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Ein selbstständiger Bauunternehmer aus Zittau hat heute das Landgericht Görlitz als freier Mann verlassen. Das Verfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung wurde eingestellt – gegen Zahlung von 500 Euro an die Oberlausitzer Tafel. Den Vorwurf, dass er einen Mitarbeiter mit einem Messer bedroht haben soll, sah das Gericht  als nicht erwiesen an. Es hatte erhebliche Zweifel an den Aussagen des Zeugen.

Der Pole war vor das Haus seines Chefs gezogen und hatte von ihm den angeblich ausstehenden Lohn von knapp 1.000 Euro verlangt. Dabei habe er ihn angebrüllt und beschimpft. Ob er ein Messer in der Hand hielt, daran konnte sich der Mitarbeiter nicht erinnern - auch nicht an die Worte „Ich schlitz dich auf wie ein Schwein“. Er habe zu dieser Zeit Drogen genommen und auch Wahnvorstellungen gehabt.  

Der Verteidiger nahm den Zeugen ins Kreuzverhör. Er zog die ersten beiden Seiten des Praktikumsvertrages aus der Tasche und konfrontierte ihn damit. Das Papier kenne er nicht, so der Zeuge. Dann zeigte der Anwalt die dritte Seite mit der Unterschrift des Zeugen.

Die Freundin des Polen sollte ebenfalls im Prozess aussagen. Sie war aber zur Verhandlung nicht erschienen.

Der Pole wurde wieder zurück in die benachbarte Justizvollzugsanstalt gebracht. Er sitzt bis Januar kommenden Jahres ein, weil er eine Geldstrafe nicht begleichen konnte.