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Straßenfest zum Christopher-Street-Day ist keine Versammlung
Das Straßenfest beim diesjährigen Christopher Street Day in Dresden ist keine Versammlung, sondern eine Veranstaltung. Das hat das Dresdner Verwaltungsgericht entschieden. Der Versammlungszug selbst bleibt als Demonstration bestehen.
Es lehnte damit einen Eilantrag der Organisatoren ab. Diese wollten durchsetzen, dass nicht nur der Demonstrationszug, sondern auch das geplante Straßenfest als Versammlung eingestuft wird. Nach Einschätzung der Richter handle es sich bei der Veranstaltung auf dem Altmarkt jedoch um ein Fest, das durch kommerzielle und insbesondere gastronomische Angebote geprägt ist.
Die gesamte Veranstaltung war in der Vergangenheit von der Versammlungsbehörde rechtlich stets als Versammlung im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes und des Grundgesetzes behandelt worden. Die Folge davon war, dass die Veranstaltung als Versammlung lediglich angezeigt und nicht genehmigt werden musste. Das hatte zu Folge, dass für die Absicherung der Versammlung (Sperrung von Straßen, Sicherung der Zufahrten usw.) die Stadtverwaltung zuständig war, während dies bei - kommerziellen - Veranstaltungen grundsätzlich Sache des Veranstalters ist.
Hintergrund
Der Christopher Street Day (CSD) geht auf die Ereignisse des sogenannten „Stonewall-Aufstands“ im Jahr 1969 in New York zurück, bei es zu einer gewalttätigen Razzia in einem von Homosexuellen frequentierten Lokal gekommen war. Den Besuchern des Lokals wurde „anstößiges Verhalten“ vorgeworfen, es kam zu Verhaftungen und Anklagen. In Erinnerung an diese Vorgänge hat sich der Christopher Street Day zu einem politischen Protestformat für den Schutz und die Anerkennung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt entwickelt.
