Urteil im Görlitzer Menschenraubprozess
Wegen erpresserischen Menschenraubs sind zwei Görlitzer zu Jugendstrafen verurteilt worden - der eine zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis, der andere zu eineinhalb Jahren auf Bewährung. Sie hatten einen Reisenden, der auf einer Bank vor dem Bahnhof Dresden-Neustadt schlief, misshandelt und sein Portemonnaie mit 140 Euro geraubt.
Das reichte ihnen nicht. Sie nahmen ihm die EC-Karte samt Pin ab und schleiften den Mann aus Doberschau-Gaußig von Geldautomat zu Geldautomat, dabei bedroht und geschlagen. Doch sein Konto war leer. Sie zwangen den 56-Jährigen seine Freundin anzurufen, damit sie etwas überweist. Aber auch sie hatte keins. Das Opfer sagte uns: „Sie haben mich getrieben wie einen räudigen Hund“. Die beiden Angeklagten sind 19 und 18 Jahre alt. Sie wurden nach dem vergleichsweise milden Jugendstrafrecht verurteilt.
Der Schuldspruch ist noch nicht rechtskräftig.