Urteil im Görlitzer Menschenraubprozess rechtskräftig
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Das Urteil im Görlitzer Menschenraubprozess ist rechtskräftig. Weder Staatsanwaltschaft und Verteidiger noch Nebenklagevertreter haben binnen Wochenfrist Revision eingelegt. Die beiden Angeklagten (18 und 19 Jahre alt) hatten einen schlafenden Reisenden vor dem Bahnhof-Neustadt beraubt und misshandelt. Dafür wurden die Görlitzer zu Jugendstrafen verurteilt - der eine zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis, der andere zu eineinhalb Jahren auf Bewährung.
