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Verfahren gegen 14 „Freilerner“-Familien im Landkreis Bautzen

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Sie unterwerfen sich nicht dem Schulsystem und werden als „Freilerner“ bezeichnet. Da sie damit gegen die Schulpflicht verstoßen, wird der Staat aktiv. Im Kreis Bautzen sind derzeit 14 Familien im Fokus des Landratsamtes. Gegen sie werden Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt. 

Das Amt wurde nach einer entsprechenden Anzeige der Schule aktiv. Betroffene Eltern müssen pro Tag, an dem ihr Kind dem Unterricht in der Schule fernbleibt, mit zehn Euro Bußgeld rechnen. Maximal 1.250 Euro seien möglich, sagte uns eine Landratsamtssprecherin. Dagegen ist Einspruch möglich. In sieben Fällen wurde davon Gebrauch gemacht.

Die Verfahren kommen dann in der Regel vor Gericht. Dort sind in begründeten und herausragenden Fällen auch Verurteilungen wegen Kindeswohlgefährdung möglich.