Vermieter im Freistaat sollen Heizkostenhilfe beantragen
Die Verbraucherzentrale Sachsen und der Landesverband Sachsen des Deutschen Mieterbundes haben einen Aufruf gestartet. Sie appellieren an Vermieter Anträge auf Härtefallhilfen zu stellen.
Seit dem 08. Mai 2023 können ja Eigenheimbesitzer Härtefallhilfen beantragen – etwa für Heizöl, Flüssiggas oder Pellets. Damit auch Mieter von dieser staatlichen Unterstützung profitieren, sollen Vermieter handeln, fordern unisono Sachsens Verbraucher- und Mieterschützer.
Denn auch Betreiber von zentralen Feuerstätten für mehrere Haushalte seien antragsberechtigt. Das Geld müsse an die Mieter weitergegeben werden. Denn die aktuellen Betriebskosten seien auch im Freistaat für Otto-Normal-Mieter gestiegen.
Angesichts hoher Lebenshaltungskosten müssten die staatlichen Entlastungen den Menschen in Sachsen zugutekommen. Anträge auf Härtefallhilfen können noch bis zum 20. Oktober dieses Jahres gestellt werden.