Verstoß gegen Masernschutzgesetz - 150 Verfahren im Kreis Bautzen
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Das Landratsamt Bautzen führt derzeit 150 Verfahren im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen das Masernschutzgesetz. Die Fälle umfassen 327 Betroffene. Sie müssen mit Bußgeld von durchschnittlich 200 Euro rechnen. Mehr als 20 Betroffene hätten Widerspruch eingelegt. Bleibt die Behörde bei ihrer Forderung, wäre das Amtsgericht die nächste Instanz für Betroffene.
Geldbuße kann auch gegen Kita-Leitungen verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Nach dem 2020 erlassenen Gesetz muss für Kinder in Kitas und Schulen der Impfnachweis vorgelegt werden