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Verstoß gegen Masernschutzgesetz - 400 Fälle im Kreis Görlitz

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 Das Landratsamt Görlitz führt rund 400 Verfahren im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen das Masernschutzgesetz.  Die Fälle umfassen 337 Betroffene. Sie müssen mit Bußgeld zwischen 50 und 1.000 Euro rechnen. In 120 Fällen wurde Einspruch erhoben.  Bleibt die Behörde bei ihrer Forderung, wäre das Amtsgericht die nächste Instanz für Betroffene. Geldbuße kann auch gegen Kita-Leitungen verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen.

Nach dem 2020 erlassenen Gesetz muss für Kinder in Kitas und Schulen der Impfnachweis vorgelegt werden.